Betreuende Grundschule

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Ingelheim am Rhein bietet als Träger ihrer Grundschulen an allen städtischen Grundschulen ein außerunterrichtliches und freiwilliges Betreuungsangebot („Betreuende Grundschule“) an – mit Ausnahme der Rabenkopf-Grundschule in Wackernheim.

    Die Betreuung in Wackernheim wird vom Verein „Betreuende Grundschule in der Ortsgemeinde Wackernheim e.V.“ organisiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Betreuende Grundschule – Rabenkopf-Grundschule-Wackernheim.

    Das Betreuungsangebot richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz und gilt als schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz.

    Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027

    Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt das Ganztagsförderungsgesetz in Kraft.

    Das bedeutet:
    Es wird stufenweise, beginnend mit den Erstklässlern 2026/27, ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt.
    Im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes beträgt die tägliche Betreuungszeit an Schultagen insgesamt acht Stunden, einschließlich der Unterrichtszeit.

    An den Tagen von Montag bis Donnerstag wird dieser Anspruch über das Angebot der Ganztagsschule abgedeckt. Wenn das Kind für die Ganztagsschule angemeldet ist, gibt es die Möglichkeit, einen (kostenpflichtigen) Platz in der Betreuenden Grundschule anzumelden. Dieses Angebot ergänzt die Ganztagsschule am Freitagnachmittag.

    An der Theodor-Heuss-Schule, die keine Ganztagsschule anbietet, deckt die Betreuende Grundschule den Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Montag bis Freitag nachmittags ab.

    Bei Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes wird außerdem an Werktagen in den Schulferien eine Betreuung angeboten. Das entsprechende Konzept befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Weitere Informationen folgen.

    Da das Ganztagsförderungsgesetz eine stufenweise Einführung vorsieht, gelten für Kinder, die bereits in der Betreuenden Grundschule betreut werden und die vor dem Schuljahr 2024/25 eingeschult wurden, die bisherigen Betreuungszeiten.

    Inhalt der Betreuenden Grundschule

    Die Kinder werden in den unten genannten Zeiten betreut. In dieser Zeit können sie unter Aufsicht

    • Zeiten der Stillbeschäftigung nutzen, um selbstständig Hausaufgaben zu machen,
    • am freien Spiel sowie an angeleiteten Freizeitangeboten teilnehmen,
    • kreative, sportliche und soziale Aktivitäten wahrnehmen,
    • Entspannungs- und Rückzugsphasen in Anspruch nehmen.

    Betreuungszeiten in der Betreuenden Grundschule

    Durch konzeptionelle Veränderungen im Zuge der vierjährigen Einführung des Rechtsanspruches werden sich die Zeiten und Kostenbeiträge perspektivisch noch mal ändern.

    Es gilt:

    Kinder, die ab Schuljahr 2026/27 eingeschult werden und in der GTS angemeldet sind:

    Brüder-Grimm-Schule
    Freitag von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr

    Präsident-Mohr-Schule
    Freitag von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr

    Pestalozzischule
    Freitag von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr

    An der Sandmühle
    Freitag von Unterrichtsende bis 16:15 Uhr 

    Theodor-Heuss-Schule
    Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr

    Kinder, die im Schuljahr 2025/26 aufgenommen wurden, haben die Betreuungszeiten auf Grundlage der Konzeptionsänderung vom 12.05.2025 analog zu den Kindern, die 2026/27 eingeschult werden.


    Für Kinder, die bereits in der Betreuenden Grundschule betreut werden und vor 2025/26 eingeschult wurden (auslaufend zum Schuljahr 2029/30) gelten, je Bedarf, weiterhin folgende Zeiten:

    Brüder-Grimm-Schule
    Montag bis Freitag von 7.15 bis 7.45 Uhr
    Montag bis Donnerstag von 16 bis 17.30 Uhr
    Freitag von 12 bis 16 Uhr

    Präsident-Mohr-Schule
    Freitag von 12 bis 16 Uhr

    Pestalozzischule
    Halbtagsschule: Montag bis Freitag von 7 bis 7.45 Uhr und von 12 bis 15 Uhr
    Ganztagsschule: Montag bis Freitag von 7 bis 7.45 Uhr
    Montag bis Donnerstag von 16 bis 17 Uhr
    Freitag von 12 bis 16 Uhr

    An der Sandmühle
    Halbtagsschule: Montag bis Freitag von 7 bis 8 Uhr und von 12 bis 15 Uhr
    Ganztagsschule: Montag bis Freitag von 7 bis 8 Uhr
    Freitag von 12 bis 17 Uhr 

    Theodor-Heuss-Schule
    Montag bis Freitag von 7.15 bis 8 Uhr und von 12 bis 16 Uhr

    Ob eine Früh- und/oder Spätbetreuung weiterhin (ab Schuljahr 2026/27) angeboten werden kann, hängt von ausreichender Nachfrage ab.

    Zur Kommunikation zwischen Betreuender Grundschule, Schule und Eltern wird eine verbindliche Anmeldung bei der Schul-App SDUI vorausgesetzt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende